Kurzantwort
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedeutet eine mietvertraglich besenreine Rückgabe grundsätzlich die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer umfassenden Grundreinigung. Welche Pflichten im Einzelfall gelten und welche Arbeiten ein Dienstleister übernimmt, muss jeweils gesondert geklärt werden.
Besenrein: die grundsätzliche Bedeutung
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05, den Begriff auf die Beseitigung grober Verschmutzungen bezogen. Eine solche Vereinbarung verlangt nicht automatisch eine intensive Reinigung sämtlicher Oberflächen. Ob besondere Umstände oder andere wirksame Vereinbarungen zusätzliche Pflichten begründen, ist eine Frage des Einzelfalls.
Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung für einen bestimmten Mietvertrag. Bei Unklarheiten sollten Vertrag, Übergabeabsprachen und tatsächlicher Zustand gemeinsam geprüft werden. Bei einem Streit helfen Mieterberatung oder anwaltlicher Rat weiter.
Räumen, besenrein übergeben und reinigen sind verschiedene Aufgaben
Eine Räumung betrifft zunächst Gegenstände und Hausrat. Welche Möbel oder Einbauten entfernt werden dürfen, ergibt sich aus dem Auftrag und den jeweiligen Rechten daran. Die Beschreibung besenrein legt nicht von sich aus fest, ob eine Einbauküche, Bodenbeläge oder Eigentum der Vermietung ausgebaut werden sollen.
Eine zusätzliche Reinigung beschreibt die Bearbeitung von Oberflächen. Wenn Sie beispielsweise feucht gewischte Böden, gereinigte Sanitärflächen oder Fenster wünschen, sollte das ausdrücklich benannt werden. Auch das Wort gereinigt allein ist zu ungenau, um jedes Detail eines Angebots festzulegen.
Praktische Checkliste vor dem Kontrollgang
Die folgende Liste ist eine Organisationshilfe, keine allgemeingültige rechtliche Pflichtenliste. Gleichen Sie sie mit Ihrem tatsächlichen Auftrag und den maßgeblichen Vereinbarungen ab. So vermeiden Sie, dass am Übergabetag erst über unterschiedliche Erwartungen gesprochen wird.
- Ist klar, welche Gegenstände bleiben und welche entfernt werden sollen?
- Wurden alle vereinbarten Räume einschließlich Nebenräumen berücksichtigt?
- Sind lose Reste und grobe Verschmutzungen in den bearbeiteten Bereichen beseitigt?
- Sind zusätzliche Reinigungsarbeiten konkret vereinbart und erledigt?
- Sind erkennbare Schäden und offene Punkte dokumentiert?
- Ist geklärt, wer abnimmt und welche Schlüssel zurückgegeben werden?
Wann eine zusätzliche Reinigung sinnvoll sein kann
Nach einer Räumung werden Flächen sichtbar, die vorher von Möbeln verdeckt waren. Wenn das Objekt anschließend genutzt, übergeben oder besichtigt werden soll, kann eine weitergehende Reinigung gewünscht sein. Das ist eine Entscheidung über das gewünschte Ergebnis und nicht automatisch eine mietrechtliche Verpflichtung.
Beschreiben Sie den Bedarf raumweise. In Küche und Bad können andere Arbeiten anfallen als auf einem leeren Flur. Empfindliche Beläge, Beschichtungen oder unbekannte Rückstände müssen vor der Behandlung geprüft werden. Eine Reinigung beseitigt außerdem nicht automatisch Verfärbungen, Abnutzung oder bauliche Schäden.
So formulieren Sie den gewünschten Umfang
Eine eindeutige Anfrage nennt die Räume, das Räumgut und zusätzliche Arbeiten getrennt. Beispielsweise können Sie um ein Angebot für die Räumung der freigegebenen Möbel bitten und separat nach einer Boden- oder Sanitärreinigung fragen. Das Beispiel beschreibt nur eine mögliche Anfrage, keine pauschale Leistungszusage.
Lassen Sie sich bestätigen, ob Fenster, Rahmen, Geräteinnenräume und Schrankinnenflächen enthalten sind oder nicht. Bei einer besenreinen Räumung sollten Angebot und Abnahme dasselbe Ergebnis meinen. ZH klärt den konkreten Umfang bei einer kostenlosen Besichtigung und kalkuliert den Auftrag individuell.
Übergabe nachvollziehbar dokumentieren
Planen Sie nach den Arbeiten einen gemeinsamen Kontrollgang. Gehen Sie Raum für Raum vor, statt nur vom Eingang aus zu prüfen. Halten Sie Abweichungen vom vereinbarten Auftrag sachlich fest und besprechen Sie, wie offene Arbeiten geklärt werden.
Fotos können den Zustand ergänzend dokumentieren, sollten aber keine privaten Unterlagen oder unbeteiligten Personen zeigen. Bewahren Sie Angebot, Absprachen und Protokoll zusammen auf. Wenn jemand zusätzliche rechtliche Forderungen stellt, trennen Sie diese von der rein praktischen Frage, welche Reinigung Sie beauftragen möchten.

